Endlich Klarheit: Digital Signage und Energieeinspar-Verordnung

Wie sich die Dinge ändern: Vor einigen Wochen hatten wir in diesem Blog über ihn berichtet – den Entwurf der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“. Für die Nutzer von Digital-Signage-Systemen wie odWeb.tv war bereits zu diesem Zeitpunkt Paragraf 11 der Verordnung wichtig: Er sah vor, dass der „Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen […] nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt“ ist, und das bereits ab dem 1. September. Ziel war und ist es, einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen zu leisten – dies unter Einschränkungen, die in der aktuellen Situation akzeptabel sein dürften.

Plötzliche Irritation: 16 Uhr statt 6 Uhr?

Wenige Tage später war dann jedoch auch bei uns die Verwunderung groß: Der finale und zum 1. September in Kraft getretene Stand der Verordnung wich in einem wichtigen Punkt vom ursprünglichen Entwurf ab. Die Sperrzeit für den Betrieb beleuchteter Werbeanlagen wurde nun deutlich verlängert, statt von 22 Uhr bis 6 Uhr zog sie sich nun bis 16 Uhr des Folgetages.

Was bedeutete das nun für Digital-Signage-Nutzer? Nach Gesprächen mit unserer Rechtsabteilung und mit Branchenkollegen hatten wir unseren Kunden eine Einschätzung gegeben, die sich – soweit wir sehen können – weitgehend mit jenen Einschätzungen deckte, die an anderer Stelle in der Fachpresse gegeben wurden.

Bundesministerium stellt klar: 6 Uhr

Das Wichtigste aber: Die genannte Einschätzung war vorläufig, da abzusehen und zu hoffen war, dass sich die Dinge klären würden. Und genau das haben sie nun getan. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf seiner Website schreibt, hat das Bundeskabinett Anpassungen der Energieeinspar-Verordnung beschlossen, die inzwischen in Kraft getreten sind. Die Anpassung, die im hier diskutierten Zusammenhang entscheidend ist, sei hier auszugsweise zitiert:

Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen/Außenwerbung

Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist jetzt von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Hier wird die Uhrzeit angepasst und auf den Zeitraum 22 bis 6 Uhr beschränkt.“

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Pressemitteilung vom 28.09.2022

Das Digital-Signage-Fachportal invidis begrüßt diese Anpassung als einen „Sieg der Vernunft“, macht aber auch deutlich, dass ein „breiter Konsens“ darüber besteht, „dass die gegenwärtige Energiekrise tiefgreifende Energiesparmaßnahmen erfordert. Die Digital-out-of-Home- und Digital Signage-Branche ist bereit, ihren Anteil zu leisten. Aber die Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.“

Was ist zu tun? Unsere Empfehlungen

Was heißt das für die Nutzer von odWeb.tv Digital Signage? An diesem Punkt können wir wieder zu unserem ersten Blog-Beitrag zum Thema zurückkehren – nun aber in der Gewissheit, dass es sich nicht um einen Entwurf, sondern um den finalen Stand der Verordnung handelt:

1. Schaltet eure Digital-Signage-Monitore, die in den Außenbereich gerichtet sind, im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr aus. Ob ihr dies auch mit jenen Monitoren tut, mit denen ihr allein den Innenbereich eurer Geschäftsräume bespielt, ist eure Entscheidung. Im Sinne des gesamtgesellschaftlichen Ziels, gemeinsam Energie einzusparen, würden wir euch dies aber empfehlen. Und: Der Zeitraum von 22 und 6 Uhr liegt für den Großteil unserer Kunden – also der odWeb.tv-Nutzer – außerhalb der täglichen Öffnungszeiten. Während der Öffnungszeiten müsst ihr also nicht auf Werbewirkung am Point of Sale verzichten.

2. Wenn ihr beim Betrieb von odWeb.tv Digital Signage Profi-Panels einsetzt, nutzt bitte – sofern vorhanden – die interne Zeitsteuerung, damit sich das Panel spätestens um 22 Uhr automatisch aus- und frühestens um 6 Uhr wieder einschaltet. In den Benutzerhandbüchern findet ihr die Beschreibung der Zeitsteuerung meist unter Stichwörtern wie „Schedule“, „Zeitsteuerung“ oder „Energiemanagement“.

3. Euer Monitor verfügt über keine interne Zeitsteuerung? In diesem Fall empfiehlt es sich, ihn über eine Zeitschaltuhr an die Stromversorgung anzuschließen. Wichtig: Bitte verzichtet darauf, auch den odWeb.tv Pro-Player mit der Zeitschaltuhr zu verbinden. Denn: Wie jeder andere Computer auch sollte der Pro-Player ordnungsgemäß heruntergefahren, also nicht abrupt vom Stromkreislauf getrennt werden. Darauf, dass der Stromverbrauch des Pro-Players verschwindend gering ist, hatten wir ja bereits hingewiesen.

Weitere Fragen?

Wenn ihr Fragen habt, sind wir natürlich für euch da – telefonisch unter 0201 / 890 744 11 und per E-Mail an info@odWeb.tv. Sollte es weitere wichtige Entwicklungen geben, informieren wir euch gern auch wieder an dieser Stelle.

(Foto: Olesya Tsinskaya/Unsplash)

Über den Autor

Frank Unterberg ist in der opta data digital communication GmbH im Bereich Content & Communication aktiv – nun auch mit diesem Blog.

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